Garagenrichtlinien

Verkehrs- und Umwelttechnische Richtlinien für Garagenprojekte

Zielsetzung und Aufgabenstellung

Zur Lösung der Parkraumprobleme Wiens ist die Förderung des Garagenbaus eine wesentliche Aufgabe. Dazu gehören sowohl die finanziellen Zu­schüsse der Stadt Wien zur Garagenerrichtung, als auch organisatorische Unterstützungen im Planungs- und Projektierungsstadium. Ein wichtiger Aspekt ist eine Vereinheit­lichung des Planungsprozesses durch Systematisierung der Vor­schriften und der beizubringenden, begleitenden Untersuchungen. Die Verkehrs- und Umwelttechnischen Richtlinien vom Juni 1996 entsprachen in mancher Hinsicht nicht mehr dem Stand der Technik. Die vorliegende Neufassung der Richtlinien enthält

  • aktualisierte Anleitungen für die notwendigen Verkehrs- und Umweltuntersuchungen,
  • die Anforderungen des Naturschutzes bei der Errichtung von Garagenprojekten und
  • die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Baurecht, dem Gewerberecht und dem UVP-Gesetz.

Die Richtlinien helfen die Planungssicherheit zu erhöhen sowie den Planungsaufwand insgesamt zu verringern. Die Richtlinien beziehen sich auf alle Garagentypen und leiten sich aus den vorhandenen gesetzlichen Festlegungen, insbesonders dem Bau- und Gewerberecht ab.

Der Auftrag der Magistratsdirektion-Stadtbaudirektion an Rosinak & Partner beinhaltete die Ausarbeitung eines Richtlinienentwurfs, der mit den zuständigen Dienststellen der Stadt Wien zu diskutieren und abzustimmen war. Das Ergebnis sind die Verkehrs- und Umwelttechnischen Richtlinien 2004.

 

Änderungen gegenüber den Verkehrs- und Umwelttechnischen Richtlinien 1996.

Fachbereich Verkehr

  • Aktualisierung der Eingangsdaten für die Abschätzung der Verkehrserzeugung von Garagen (die Eingangsdaten stammen aus Untersuchungen und Erhebungen der letzten Jahre)
  • Konkretisierung der Vorgangsweise bei der Abschätzung der Verkehrsprognose
  • Implementierung aktueller Berechnungsverfahren für verkehrstechnische Nachweise (z. B. die RVS in der gültigen Fassung oder das HBS 2001 – Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen)

Fachbereich Luftschadstoffe

  • Implementierung aktueller Richtlinien und Untersuchungen.
  • Übernahme der Emissionsfaktoren aus der „Garagenrichtlinie“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.
  • Zusammenstellung der aktuellen Berechnungsverfahren zur Abschätzung der Immissionen
  • Bei der Abschätzung der Immissionen wird eine gestaffelte Vorgangsweise empfohlen: vom einfachen Modell zum komplexen Modell
  • Die Beurteilung der Immissionen erfolgt gemäß den Immissionsgrenzwerten des Immissionsschutzgesetzes-Luft
  • Die Beurteilung von Dieselruß entfällt, statt dessen werden die Emissionen und Immissionen von PM10 (Partikel kleiner 10µm) ermittelt und beurteilt

Günstige Positionen für Abluftöffnungen in Abhängigkeit von Gebäudeformen

Fachbereich Schall

  • Für die Berechnung der Emissionen wird auf die Messergebnisse aus der „Parkplatzlärmstudie“ (Ausgabe 2003) verwiesen
  • Die Immissionsprognose erfolgt mittels eines dreidimensionalen Schallmodells
  • Für die Beurteilung der Zusatzimmissionen und der Gesamtimmissionen wird zwischen der Beurteilung im Bauverfahren und der Beurteilung im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren unterschieden

Details

Auftraggeber: Magistratsdirektion – Stadtbaudirektion Wien
Projektleiter: Karl Schönhuber
Bearbeitungszeitraum: 2002 – 2004